Bewerbungen

Künstler können sich prinzipiell per kurzer Mail mit einem Link zu ihrer Webseite oder einem Portfolio (PDF) bei der Galerie vorstellen. Ich schaue mir jede Bewerbung an. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ich aufgrund der großen Nachfrage nicht auf Ihre Zusendungen antworten kann. Bei Interesse melde ich mich bei Ihnen; das kann ggfs. auch zu einem viel späteren Zeitpunkt der Fall sein.

Von postalischen Sendungen oder spontanen Vorstellungsbesuchen bitte ich abzusehen!

 

Preisgestaltung und Umsatzsteuer

Seit 2014 unterliegt der Verkauf von Kunstwerken in Galerien dem Umsatzsteuersatz von 19 %. Dies führt nach wie vor (leider) zu Verwirrungen und Verunsicherungen, da Künstler weiterhin den gemäßigten Steuersatz von 7 % anwenden dürfen.

Leider hat die Politik trotz zahlreicher Petitionen seitens der Galeristenverbände und entgegen ihrer Zusage, sich diesem Thema anzunehmen (Koalitionsvertrag 2017), immer noch keine Lösung gefunden, um den deutschen Kunstmarkt zu entlasten und diesen auf dem europäischen/internationalen Markt wieder wettbewerbsfähig zu machen.

Seit der neuen Umsatzsteuerregelung muss daher eine andere Abrechnung zwischen Galerie und Künstler erfolgen als vor 2014. Die vertraglich vereinbarte prozentuale Aufteilung erfolgt nunmehr vom Netto-Betrag. Dies ist für die Preisgestaltung relevant: der Brutto-Verkaufspreis ermittelt sich aus dem Künstler-Anteil + Galerie-Anteil + 19 % USt. Der Künstler stellt im Verkaufsfall der Galerie eine Rechnung über seinen Netto-Künstler-Anteil + ggfs. 7 % USt., falls dieser umsatzsteuerpflichtig ist. Ist er nicht umsatzsteuerpflichtig (Kleinunternehmerregelung) wird nur der Netto-Betrag in Rechnung gestellt.